Über die Vogelgrippe im Bezirk Vöcklabruck
In den letzten zwei Wochen sind auch in unserem Bezirk positive Fälle von Geflügelpest bei Wildwasservögeln nachgewiesen worden. Insgesamt drei Schwäne und ein Blässhuhn aus den Bereichen Ager, Schörfling a. A. und Litzlberg waren betroffen. Insgesamt sind aber mehr als 50 Tierkörper zur Untersuchung eingesandt worden.
Inkrafttreten des Pandemieplans
Vom zuständigen Bundesministerium wurden daraufhin Schutzzonen im Umkreis von 3 Kilometern und Überwachungszonen im Umkreis von 10 Kilometern um die Fundorte, zum Schutz des Hausgeflügels, durch Verordnung festgelegt. In diesen Gebieten gilt über die schon seit Mitte Februar angeordnete “Stallpflicht” hinaus auch in bestimmten Fällen ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel, ein Verbot von Märkten und Tierschauen sowie das Verbot der Jagd auf Wildvögel.
In allen gemischten Hausgeflügelhaltungen hat eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel zu erfolgen. Wie schon erwähnt, dienen alle angeordneten Maßnahmen dem Schutze unseres Hausgeflügels, bei dem ja bisher kein Fall aufgetreten ist!
Sind Menschen gefährdet?
Die Ansteckung eines Menschen mit dem Influenzavirus A (H5N1) ist in Europa nicht erfolgt. In Asien und der Türkei sind in den letzten drei Jahren allerdings mehr als 100 Menschen an der Infektion mit dem Geflügelvirus verstorben. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Menschen dort in vergleichsweise schlechten hygienischen Verhältnissen leben.
Ende der Seuchenlage in Sicht
Es ist abzusehen, dass die “Stallpflicht”, die ja eine große Beeinträchtigung in der Tierhaltung darstellt, nach Ende des Vogelzuges mit Ende des Monats aufgehoben wird, sofern nicht eine dramatische Verschlechterung der Seuchenlage eintritt. Da jedoch die Sonnenbestrahlung das Virus im Freien rasch abtötet, ist vorsichtiger Optimismus angebracht.
Jedenfalls bis Ende des Monats sind auch aus unserem Gemeindegebiet, das in der Überwachungszone liegt, verendet aufgefundene Wasservögel im Wege der Meldung an die Gemeinde 07674/615, die Polizeidienststelle 05/9133-4163 oder den Amtstierarzt 07674/64420 zur Untersuchung an das Labor in Wien zu bringen.
Information
Auf der Homepage des BMGF, finden Sie weitere wichtige Informationen. Hinsichtlich einer möglichen Gefährdung der Haustiere wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.
Dr. med. vet. Wolfgang Huber
2. April 2006
